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Voraussetzungen für die Tätigkeit
als Datenschutzbeauftragter im Rahmen von DSB-MIT-SYSTEM®
Sie möchten den Beruf des externen Datenschutzbeauftragten ausüben
und dafür unser Datenschutz-Managementsystem nutzen? Dann
sollten Sie unserer Meinung nach die folgenden Voraussetzungen
dafür erfüllen:
- Gewerbeanmeldung erforderlich
Unser Lizenzvertrag
ist als Geschäftsvertrag konzipiert. Daher können
Sie ihn nicht als Privatperson unterschreiben. Wir setzen
eine Gewerbeanmeldung voraus, die zur Unterschrift des Lizenzvertrages
vorgelegt wird.
- Büro / Homeoffice / KFZ
Sie benötigen
ein eingerichtetes Büro, um der Tätigkeit zuverlässig
nachkommen zu können. Hierzu gehört ein Farblaserdrucker
genauso wie ein ständig erreichbares Faxgerät
und natürlich auch ein Mobiltelefon und ein Festnetzanschluss.
Ebenso ist ein KFZ notwendig, um die betreuten Unternehmen
besuchen zu können. Wenn Sie
von einem Homeoffice aus arbeiten wollen, so sollten Sie
sich über die damit verbundenen Herausforderungen im
Klaren sein. Aus unserer Erfahrung können wir sagen,
dass ein effizientes Arbeiten im Homeoffice viel Konsequenz
erfordert. Das liegt darin begründet, dass es so viele
private Ablenkungen gibt, denen man erliegen kann. Tatsächlich
ist es so, dass man die wirklich investierte Arbeitszeit
subjektiv stark überschätzt und die kleinen Pausen
noch viel mehr unterschätzt. Wir haben dem in unserem
Konzept Rechnung getragen, indem das Führen eines Berufstagebuches
verpflichtend ist und die für die betreuten Unternehmen
geleisteten Stunden auf die 1/8-Stunde genau im DSB-Reporter®
dokumentiert werden. Das ist der Grund, warum in dem monatlichen
Qualitätsbericht (siehe Downloads) quasi auf die Nachkommastelle
genau bestimmt werden kann, wie viel Zeit Sie wirklich (!)
für Ihre Kunden aufbringen, und wie viel Prozent von
Ihrem gesamten Zeitaufkommen dies ausmacht. Diese Vorgehensweise
klingt hier vielleicht etwas zu bürokratisch, aber
Sie werden sehen, dass das ganz leicht von der Hand geht
und sich im Endeffekt in vielerlei Hinsicht wirklich lohnt.
- Webseite und E-Mail Adresse
Im Internet sollten
Sie sich über eine möglichst ansprechende Webseite
präsentieren. Eine "seriöse" E-Mail
Adresse ist ebenso eine unvermeidliche Pflicht (hier kommen
die üblichen Freemailer natürlich nicht in Frage).
- Gute Erreichbarkeit
Insbesondere wenn Sie
die Tätigkeit zu Beginn vielleicht nur "halbtags"
ausführen, so sollte trotzdem sichergestellt sein,
dass Ihre Kunden Sie zwischen 09:00 und 17:00 Uhr zuverlässig
erreichen können. Es entspricht nicht unseren Qualitätsvorstellungen,
wenn Sie beispielsweise vormittags niemals erreichbar wären.
- Analytisches Denken / Freude an immer neuen Fragestellungen
/ lebenslanges Lernen
Als Datenschutzbeauftragter erwarten Ihre
Kunden, dass Sie auf die individuellen Fragen schnell und
sicher Antworten finden und Lösungsvorschläge
liefern können. Auch nach mehreren Jahren der Berufstätigkeit
als Datenschutzbeauftragter müssen wir mehrmals wöchentlich
neue Themen rechtlicher oder technischer Art recherchieren. Dementsprechend
ist die Weiterentwicklung der Fachkunde von großer
Bedeutung. Es gibt mindestens vier monatliche Datenschutz-Fachzeitschriften,
die sie unbedingt im Abo beziehen sollten. Auch die monatlichen
Erweiterungen des TOM-Guide®
müssen sehr sorgsam gelesen werden, da diese Inhalte
ja auch an die von Ihnen betreuten Unternehmen weitergegeben
werden. Nebenbei müssen Sie auch mehrere dutzend wichtige
Internetseiten täglich besuchen (wir nennen Ihnen hierfür
ein kostengünstiges uns sehr hilfreiches Programm und
liefern Ihnen eine lange Liste mit relevanten Webseiten).
Natürlich verfügen Sie auch über die wichtigsten
Fachkommentare mit insgesamt ca. 4.000 Seiten Umfang. Das
sprichwörtliche "lebenslange
lernen" ist für den Datenschutzbeauftragten
selbstverständlich. Insbesondere bei Gesetzesnovellierungen
stellt dies eine großer Herausforderung dar. Angesichts
des Entwurfs einer europäischen Datenschutz-Verordnung
(die auf einen Stichtag für alle europäischen
Länder gilt und das BDSG komplett ersetzt) sollte jedem
Datenschutzbeauftragten klar sein, dass man sich niemals
auf seiner Fachkunde ausruhen kann. Als externe Datenschutzbeauftragte
brauchen Sie natürlich zunächst eine fundierte
Grundausbildung im Datenschutz. Wir vereinbaren mit Ihnen
im Rahmen des Lizenzvertrages, dass Sie kurz- bis mittelfristig
diverse Kurse beim TÜV wahrnehmen; Ziel ist das Zertifikat
zum "Datenschutzauditor (TÜV). Unsere Wahl fiel
nicht zuletzt deswegen auf den TÜV, weil dieser wirklich
JEDEM Menschen in Deutschland bekannt ist und somit seine
überzeugende Wirkung niemals verfehlt.
- Systematisches Arbeiten
Wie schon an anderer
Stelle beschrieben, so ist DSB-MIT-SYSTEM®
sehr systematisch aufgebaut. Für fast alle Prozesse
gibt es Listen und von Verzeichnisstrukturen bis zum Ablagesystem
von E-Mails ist bereits alles durchdacht und bewährt.
Sie werden wohl nur dann unser System zufrieden nutzen können,
wenn Ihnen diese Arbeitsweise liegt.
- E-Mails, E-Mails, E-Mails
Die Kommunikation
mit den betreuten Unternehmen (und deren Subunternehmern)
läuft zu 95% über E-Mails. Das ist heutzutage
die Realität. Sie müssen also
damit rechnen, dass Sie täglich mehrere Stunden an
E-Mails arbeiten (bzw. zu deren Erstellung recherchieren
müssen). Demzufolge sollten Sie sich auch schriftlich
in gutem Deutsch artikulieren können. Zwar wird immer
wieder gerne kolportiert, dass es heutzutage nicht mehr
auf eine gute Schriftform und eine korrekte Orthographie
ankäme, aber das bestätigt sich in der Praxis
überhaupt nicht. Die Unternehmen sehen E-Mails als
ganz normale Geschäftsbriefe an und setzen hier einen
hohen Qualitätsmaßstab.
Hinsichtlich der folgenden Punkte sehen wir keine besonderen
Anforderungen:
- Zwischen 30 und 70 ist jedes Alter geeignet
Aus
unserer Erfahrung mit anderen Datenschutz-Kollegen können
wir mit Sicherheit sagen, dass das Alter keine Rolle spielt.
Wir denken hier insbesondere an einen geschätzten Kollegen,
der problemlos neue Kunden akquiriert, obwohl er schon weit
über die 60 Jahre alt ist. (Respekt!) Gerade als externer
Datenschutzbeauftragter ist Lebenserfahrung, Zuverlässigkeit
und Seriosität gefragt.
- Männer und Frauen sind gleichermaßen
gefragt
Es ist offensichtlich Realität, dass
die meisten externen Datenschutzbeauftragten männlichen
Geschlechts sind. Wir kennen aber auch viele weibliche Datenschutzbeauftragte
in interner oder externer Funktion. Fest steht, dass diese Damen die
gleiche Fachkunde besitzen und den gleichen Respekt entgegen gebracht bekommen.
- Der Standort Ihres Büros ist eher unerheblich
Sie
müssen kein Büro in einer erstklassigen Lage einer
Großstadt vorweisen. Die von Ihnen betreuten Unternehmen
sind sowieso in vielleicht 100 km um Sie herum (wenn nicht
sogar bundesweit) verteilt. Klar ist jedoch, dass Sie sich
in der Nähe eines Ballungsraumes befinden sollten,
denn andernfalls finden sich möglicherweise zu wenig
Kunden in Ihrer Nähe.
Fazit
Hiermit haben wir Ihnen ganz klar verdeutlicht, welche Voraussetzungen
Sie erfüllen sollten - und welche Aspekte hingegen keine
Rolle spielen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen
an einen externen Datenschutzbeauftragten auf Sie passen, dann
kontaktieren
Sie uns, um herauszufinden, wie wir Sie unterstützen können.
24.04.2013
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