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... Datenschutz ist ein wachsender Markt
... Sie möchten sich selbstständig machen
... haben aber noch kein ausgereiftes Konzept?

Wir bieten Ihnen eine "schlüsselfertige" Existenzgrundlage.

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Der Lizenz-Vertrag von DSB-MIT-SYSTEM®

Die langfristige und enge fachliche Zusammenarbeit von Lizenz-Geber und Lizenz-Nehmer erfordert selbstverständlich einen guten Vertrag. Wir sind stolz auf unseren Lizenz-Vertrag, der die Rechte und Pflichten beider Seiten konkret und gut verständlich beschreibt. Wir verzichten dabei auf verklausulierte Bestimmungen und konzentrieren uns darauf, was beide Seiten wissen müssen.

Die sehr "übersichtliche" Zusammenarbeit spiegelt sich auch im Lizenzvertrag wieder: Es gibt keinen Warenbezugs-Zwang, keine verbindlichen gemeinsamen Vertriebskonzepte, keine Mindest-Umsatzziele, keine exklusiven Vertriebsgebiete, keinerlei unternehmerischen Verflechtungen (z.B. bei der Firmierung) und kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Mit anderen Worten: Es geht allein darum, wie Sie die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter konkret gestalten.

Welche Kosten entstehen für Sie als Lizenz-Nehmer?

Selbstverständlich spielen für Sie als potentieller Lizenz-Nehmer die Kosten eine wichtige Rolle. Wir sehen hier folgende Bestandteile:

  • Wir veranschlagen eine "Einstiegsgebühr" in der Höhe von 5.000 €. Dieser Betrag wird in vollem Umfang mit später zu zahlenden Lizenzgebühren verrechnet (siehe folgenden Punkt).
     
  • Als Lizenz-Nehmer zahlen Sie einen gewissen Anteil Ihrer Einnahmen als Lizenzgebühr an den Lizenz-Geber. Typischerweise beträgt dies bei Lizenzsystemen ca. 10% vom Nettoumsatz; diese Größenordnung trifft auch auf uns zu. Mit steigendem Jahresumsatz sinkt die zu zahlende Provision, damit Sie einen zusätzlichen Anreiz für hohe Umsätze haben. Die ersten 50.000 € Ihres Umsatzes werden mit der obigen Einstiegsgebühr verrechnet, daher sind in den ersten Monaten oder Jahren (abhängig von Ihrer Umsatzentwicklung) keine Lizenzgebühren zu zahlen.
     
  • Bei Ihren ersten Akquisegesprächen wünschen Sie möglicherweise eine fachliche Unterstützung durch Herrn Vollmer. Dies gewähren wir (in gewissem Rahmen) sehr gerne. Schließlich sind auch wir an Ihrem wirtschaftlichen Erfolg interessiert. Hierfür entstehen für Sie in der Regel keine Kosten, sofern der Zeit- und Reiseaufwand nicht zu hoch ist.
     
  • In der Anfangszeit Ihrer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter benötigen Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch fachliche Anleitung. Hierunter verstehen wir Fachfragen, die nicht mit der Anwendung von DSB-MIT-SYSTEM® zusammenhängen, sondern sich wirklich auf rechtliche/technische Fragen beziehen, die im Laufe der ersten konkreten Kundenbetreuung entstehen. Hier setzen wir für die ersten sechs Monate unserer Zusammenarbeit ein festes Stundenkontingent und einen fairen Stundensatz an, in dem Sie uns fachlich fordern können.
     
  • Gerne vermitteln wir Anfragen zum externen Datenschutzbeauftragten an Sie weiter; dies bezeichnen wir als Geschäftsweiterleitung. Hierfür erheben wir eine Provision, die (verkürzt ausgedrückt) 10% vom ersten Jahresumsatz beträgt.

Rechnet sich das für Sie als Lizenz-Nehmer? Auf jeden Fall. Wir haben nicht den geringsten Zweifel daran, dass Sie kurz- und langfristig dank DSB-MIT-SYSTEM® mindestens (!) 10% mehr Kunden betreuen können. Darüber hinaus können Sie durch die Ausgereiftheit der Materialien mindestens 10% höhere Erlöse erzielen. Sie können also sicher sein, dass sich die Lizenz für Sie ab dem ersten Kunden lohnt.

Wie lang bindet der Lizenz-Vertrag?

Beide Vertragsseiten können zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Der Lizenz-Nehmer muss dann alle Unterlagen (egal ob elektronisch oder auf Papier und zwar in beiden Fällen auch die ausgefüllten Unterlagen und auch alle derartigen Unterlagen beim Kunden) unwiderruflich vernichten.

Wie sieht der Lizenz-Vertrag aus?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht den gesamten Lizenzvertrag im Internet publizieren. Im Download-Bereich finden Sie die ersten 5 von insgesamt 17 Seiten des Vertrages.

Falls Sie Interesse an dem juristischen Hintergrund von Lizenz-Verträgen haben, so finden Sie hier einige Erläuterungen.

Stand: 22.11.2013