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... Datenschutz ist ein wachsender Markt
... Sie möchten sich selbstständig machen
... haben aber noch kein ausgereiftes Konzept?

Wir bieten Ihnen einen Zugang zu einem lukrativen Markt ...

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Voraussetzungen für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter
im Rahmen von DSB-MIT-SYSTEM
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Sie möchten den Beruf des externen Datenschutzbeauftragten ausüben und dafür unser Datenschutz-Managementsystem nutzen? Dann sollten Sie unserer Meinung nach die folgenden Voraussetzungen dafür erfüllen:

  • Gewerbeanmeldung erforderlich
    Unser Lizenzvertrag ist als Geschäftsvertrag konzipiert. Daher können Sie ihn nicht als Privatperson unterschreiben. Wir setzen eine Gewerbeanmeldung voraus, die zur Unterschrift des Lizenzvertrages vorgelegt wird.
     
  • Büro / Homeoffice / KFZ
    Sie benötigen ein eingerichtetes Büro, um der Tätigkeit zuverlässig nachkommen zu können. Hierzu gehört ein Farblaserdrucker genauso wie ein ständig erreichbares Faxgerät und natürlich auch ein Mobiltelefon und ein Festnetzanschluss. Ebenso ist ein KFZ notwendig, um die betreuten Unternehmen besuchen zu können.
    Wenn Sie von einem Homeoffice aus arbeiten wollen, so sollten Sie sich über die damit verbundenen Herausforderungen im Klaren sein. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass ein effizientes Arbeiten im Homeoffice viel Konsequenz erfordert. Das liegt darin begründet, dass es so viele private Ablenkungen gibt, denen man erliegen kann. Tatsächlich ist es so, dass man die wirklich investierte Arbeitszeit subjektiv stark überschätzt und die kleinen Pausen noch viel mehr unterschätzt.
    Wir haben dem in unserem Konzept Rechnung getragen, indem das Führen eines Berufstagebuches verpflichtend ist und die für die betreuten Unternehmen geleisteten Stunden auf die 1/8-Stunde genau im DSB-Reporter® dokumentiert werden. Das ist der Grund, warum in dem monatlichen Qualitätsbericht (siehe Downloads) quasi auf die Nachkommastelle genau bestimmt werden kann, wie viel Zeit Sie wirklich (!) für Ihre Kunden aufbringen, und wie viel Prozent von Ihrem gesamten Zeitaufkommen dies ausmacht. Diese Vorgehensweise klingt hier vielleicht etwas zu bürokratisch, aber Sie werden sehen, dass das ganz leicht von der Hand geht und sich im Endeffekt in vielerlei Hinsicht wirklich lohnt.
     
  • Webseite und E-Mail Adresse
    Im Internet sollten Sie sich über eine möglichst ansprechende Webseite präsentieren. Eine "seriöse" E-Mail Adresse ist ebenso eine unvermeidliche Pflicht (hier kommen die üblichen Freemailer natürlich nicht in Frage).
     
  • Gute Erreichbarkeit
    Insbesondere wenn Sie die Tätigkeit zu Beginn vielleicht nur "halbtags" ausführen, so sollte trotzdem sichergestellt sein, dass Ihre Kunden Sie zwischen 09:00 und 17:00 Uhr zuverlässig erreichen können. Es entspricht nicht unseren Qualitätsvorstellungen, wenn Sie beispielsweise vormittags niemals erreichbar wären.
     
  • Analytisches Denken / Freude an immer neuen Fragestellungen / lebenslanges Lernen
    Als Datenschutzbeauftragter erwarten Ihre Kunden, dass Sie auf die individuellen Fragen schnell und sicher Antworten finden und Lösungsvorschläge liefern können. Auch nach mehreren Jahren der Berufstätigkeit als Datenschutzbeauftragter müssen wir mehrmals wöchentlich neue Themen rechtlicher oder technischer Art recherchieren.
    Dementsprechend ist die Weiterentwicklung der Fachkunde von großer Bedeutung. Es gibt mindestens vier monatliche Datenschutz-Fachzeitschriften, die sie unbedingt im Abo beziehen sollten. Auch die monatlichen Erweiterungen des TOM-Guide® müssen sehr sorgsam gelesen werden, da diese Inhalte ja auch an die von Ihnen betreuten Unternehmen weitergegeben werden. Nebenbei müssen Sie auch mehrere dutzend wichtige Internetseiten täglich besuchen (wir nennen Ihnen hierfür ein kostengünstiges uns sehr hilfreiches Programm und liefern Ihnen eine lange Liste mit relevanten Webseiten). Natürlich verfügen Sie auch über die wichtigsten Fachkommentare mit insgesamt ca. 4.000 Seiten Umfang.
    Das sprichwörtliche "lebenslange lernen" ist für den Datenschutzbeauftragten selbstverständlich. Insbesondere bei Gesetzesnovellierungen stellt dies eine großer Herausforderung dar. Angesichts des Entwurfs einer europäischen Datenschutz-Verordnung (die auf einen Stichtag für alle europäischen Länder gilt und das BDSG komplett ersetzt) sollte jedem Datenschutzbeauftragten klar sein, dass man sich niemals auf seiner Fachkunde ausruhen kann.
    Als externe Datenschutzbeauftragte brauchen Sie natürlich zunächst eine fundierte Grundausbildung im Datenschutz. Wir vereinbaren mit Ihnen im Rahmen des Lizenzvertrages, dass Sie kurz- bis mittelfristig diverse Kurse beim TÜV wahrnehmen; Ziel ist das Zertifikat zum "Datenschutzauditor (TÜV). Unsere Wahl fiel nicht zuletzt deswegen auf den TÜV, weil dieser wirklich JEDEM Menschen in Deutschland bekannt ist und somit seine überzeugende Wirkung niemals verfehlt.
     
  • Systematisches Arbeiten
    Wie schon an anderer Stelle beschrieben, so ist DSB-MIT-SYSTEM® sehr systematisch aufgebaut. Für fast alle Prozesse gibt es Listen und von Verzeichnisstrukturen bis zum Ablagesystem von E-Mails ist bereits alles durchdacht und bewährt. Sie werden wohl nur dann unser System zufrieden nutzen können, wenn Ihnen diese Arbeitsweise liegt.
     
  • E-Mails, E-Mails, E-Mails
    Die Kommunikation mit den betreuten Unternehmen (und deren Subunternehmern) läuft zu 95% über E-Mails. Das ist heutzutage die Realität. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie täglich mehrere Stunden an E-Mails arbeiten (bzw. zu deren Erstellung recherchieren müssen).
    Demzufolge sollten Sie sich auch schriftlich in gutem Deutsch artikulieren können. Zwar wird immer wieder gerne kolportiert, dass es heutzutage nicht mehr auf eine gute Schriftform und eine korrekte Orthographie ankäme, aber das bestätigt sich in der Praxis überhaupt nicht. Die Unternehmen sehen E-Mails als ganz normale Geschäftsbriefe an und setzen hier einen hohen Qualitätsmaßstab.


Hinsichtlich der folgenden Punkte sehen wir keine besonderen Anforderungen:

  • Zwischen 30 und 70 ist jedes Alter geeignet
    Aus unserer Erfahrung mit anderen Datenschutz-Kollegen können wir mit Sicherheit sagen, dass das Alter keine Rolle spielt. Wir denken hier insbesondere an einen geschätzten Kollegen, der problemlos neue Kunden akquiriert, obwohl er schon weit über die 60 Jahre alt ist. (Respekt!) Gerade als externer Datenschutzbeauftragter ist Lebenserfahrung, Zuverlässigkeit und Seriosität gefragt.
     
  • Männer und Frauen sind gleichermaßen gefragt
    Es ist offensichtlich Realität, dass die meisten externen Datenschutzbeauftragten männlichen Geschlechts sind. Wir kennen aber auch viele weibliche Datenschutzbeauftragte in interner oder externer Funktion. Fest steht, dass diese Damen die gleiche Fachkunde besitzen und den gleichen Respekt entgegen gebracht bekommen.
     
  • Der Standort Ihres Büros ist eher unerheblich
    Sie müssen kein Büro in einer erstklassigen Lage einer Großstadt vorweisen. Die von Ihnen betreuten Unternehmen sind sowieso in vielleicht 100 km um Sie herum (wenn nicht sogar bundesweit) verteilt. Klar ist jedoch, dass Sie sich in der Nähe eines Ballungsraumes befinden sollten, denn andernfalls finden sich möglicherweise zu wenig Kunden in Ihrer Nähe.

Fazit

Hiermit haben wir Ihnen ganz klar verdeutlicht, welche Voraussetzungen Sie erfüllen sollten - und welche Aspekte hingegen keine Rolle spielen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen an einen externen Datenschutzbeauftragten auf Sie passen, dann kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie wir Sie unterstützen können.

24.04.2013